Abonnementvertrag für grizoon-Software-as-a-Service
Dieser Vertrag über ein Abonnement für Software-as-a-Service (der „Vertrag„) wird unter dem Datum geschlossen, an welchem Sie („Kunde„) gemeinsam mit dem Abonnement-Anbieter („grizoon„) ein Auftragsformular unter Bezugnahme auf diesen Vertrag unterzeichnen („Auftragsformular„). Dieses Datum gilt sodann als das „Datum des Inkrafttretens„.
Hintergrund
(A) grizoon hat ein sowohl über ihre Mobile App als auch das Web zugängliches mobiles Kommunikationssystem entwickelt, das sie Abonnenten über das Internet auf Abonnementbasis zur Verfügung stellt.
(B) Der Kunde möchte den Service von grizoon für seine Geschäftstätigkeit nutzen.
(C) Nach Massgabe der Bedingungen dieses Vertrages hat sich grizoon zur Bereitstellung des grizoon-Service verpflichtet, und der Kunde dazu, diesen Service zu abonnieren und zu bezahlen.
Vereinbarte Konditionen
1. Definitionen:
Die im Vertrag nicht anderweitig definierten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Verbundene Unternehmen:
Juristische Person, die eine der Parteien dieses Vertrages direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht. Im Sinne des Vorstehenden bezeichnet „Kontrolle“ das Eigentum an (i) mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Stimmrechte zur Wahl von Direktoren (Verwaltungsratsmitgliedern) der juristischen Person, oder (ii) mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Eigentumsrechte an der juristischen Person.
Autorisierte Nutzer:
Alle Angestellten, Vertreter und unabhängige Auftragnehmer des Kunden, denen der Kunde die Nutzung der Services gestattet hat, wie näher in Ziff. 2.3 beschrieben;
Daten autorisierter Nutzer:
Personenbezogene Daten und Informationen, die grizoon von den autorisierten Nutzern mitgeteilt werden und/oder vom Kunden in den Service zur Einrichtung eines Kontos für autorisierte Nutzer eingegeben wurden, nicht jedoch Kunden-Daten und grizoon-Daten;
grizoon-Daten:
Bezeichnet (i) die dem Kunden im Rahmen der Services von grizoon mitgeteilten Informationen und Daten; (ii) die von grizoon aus der Nutzung der Services durch den Kunden entnommenen Metadaten, die zur Erbringung der Services genutzt werden; und (iii) Feedback oder Vorschläge des Kunden oder der autorisierten Nutzer an grizoon in Bezug auf die Services ;
Kundendaten:
Daten und Informationen, die der Kunde grizoon zur Verfügung gestellt hat und/oder die vom Kunden, autorisierten Nutzern, oder grizoon im Namen des Kunden zwecks Nutzung der Services oder zur Ermöglichung der Nutzung der Services durch den Kunden eingegebenen Daten, oder die vom oder für den Kunden durch dessen Nutzung der Services erhobenen und bearbeiteten Daten, nicht jedoch grizoon-Daten und Daten autorisierter Nutzer;
Anspruchsjahr:
Bezeichnet jeweils einen aufeinander folgenden Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten, der ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrages läuft;
Vertrauliche Informationen:
Eigentumsrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen einer Partei, die entweder eindeutig als solche bezeichnet werden oder als vertrauliche Informationen in Ziffer 10 gekennzeichnet sind, und/oder die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung nach vernünftigem Ermessen als vertraulich oder eigentumsrechtlich geschützt anzusehen sind;
Unangemessene Inhalte:
Inhalte, welche (a) ungesetzlich, schädlich, bedrohend, verleumderisch oder obszön sind, gegen Urheberrecht verstossen, eine Belästigung darstellen, rassistisch bzw. ethnisch beleidigend sind; (b) rechtswidrigen Handlungen Vorschub leisten; (c) sexuell eindeutige Bilder zeigen; (d) gesetzeswidrige Gewalt fördern; (e) aufgrund Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Glaubensangehörigkeit, sexueller Orientierung, Behinderung diskriminierend sind; oder (f) Personen- oder Sachschaden verursachen;
Rechte am geistigen Eigentum:
Insbesondere Patentrechte, Markenrechte, Rechte an Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, sonstige, die Handelstätigkeit kennzeichnende Symbole, sowie Erfindungen, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Datenbanken Rechte am Know-how, Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen Rechte am geistigen Eigentum, die weltweit entstehen, gleich ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, und einschliesslich der Anmeldungen zwecks Gewährung dieser Rechte;
Auftragsformular:
das vom Kunden grizoon vorgelegte Auftragsformular mit allen Einzelheiten der Services, welches Bestandteil dieses Vertrages ist;
Datenschutzerklärung:
Die Datenschutzerklärung von grizoon in ihrer jeweils gültigen Fassung (https://www.grizoon.com/datenschutzerklaerung).
Service(s):
Bezeichnet (i) die Nutzung der Software nach Massgabe dieses Vertrages; (ii) die Nutzung der grizoon-Daten; (iii) Erbringen von Supportleistungen, und (iv) Zugriff auf die grizoon-Hosting Plattform;
Software:
Die von grizoon im Rahmen der Services bereitgestellten Softwareanwendungen für interne Kommunikation wie im Auftragsformular näher angegeben;
Abonnementgebühr:
Die vom Kunden an grizoon für die Nutzerabonnements zu zahlende, im Auftragsformular näher angegebene Abonnementgebühr;
Laufzeit des Abonnements:
Bezeichnet die Erstlaufzeit des Abonnements und alle sich daran anschliessenden Verlängerungszeiträume;
Virus:
Alle Dinge und Vorrichtungen (einschliesslich Software, Codes, Dateien oder Programme), die den Zugriff auf Computersoftware, -hardware oder -netzwerke, Telekommunikationsdienste, Ausrüstung oder Netzwerke oder sonstige Leistungen oder Einrichtungen bzw. deren Betrieb, Zuverlässigkeit oder Nutzererlebnis verhindern, stören oder in sonstiger Weise beeinträchtigen, einschliesslich Würmer, Trojaner, Viren und ähnliche Dinge oder Vorrichtungen.
2. Nutzerabonnement
2.1 grizoon erbringt die Services während der Laufzeit des Abonnements gemäss den Bedingungen dieses Vertrages.
2.2 Der Kunde wird:
2.2.1 nicht versuchen, die Software oder Teile davon in gleich welcher Form oder mit Hilfe irgendeines Mediums oder mit gleich welchen Mitteln zu kopieren, zu modifizieren, zu duplizieren, abgeleitete Werke davon anzufertigen, diese einzurahmen (framing), zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, downzuloaden, zu zeigen, zu übertragen oder zu verbreiten; oder
2.2.2 nicht versuchen, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (reverse engineering) oder in sonstiger Weise in ein von Menschen erkennbares Format zu bringen; oder
2.2.3 nicht auf die Services oder Teile davon zugreifen, um ein Produkt zu bauen oder eine Leistung anzubieten, welche mit den Services konkurrieren; oder
2.2.4 die Services nicht dazu verwenden, um Leistungen für Dritte zu erbringen; oder
2.2.5 die Services nicht in Unterlizenz vergeben, verkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, verbreiten, zeigen, offenlegen oder in sonstiger Weise gewerblich nutzen oder sie Dritten ausser den autorisierten Nutzern zur Verfügung stellen; oder
2.2.6 nicht versuchen, Zugriff auf die Services in anderer als unter dieser Ziffer genannten Art und Weise zu erlangen oder Dritten dabei behilflich zu sein.
2.3 Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften, den unbefugten Zugriff auf die Services bzw. deren Nutzung zu verhindern und wird im Falle des unbefugten Zugriffs bzw. Nutzung grizoon hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
3. Verfügbarkeit der Services und Support
3.1 grizoon unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, die Services (ausser Fremdanwendungen) 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und über mindestens 99,9 % der Zeit zur Verfügung zu stellen, ausser:-
3.1.1 während geplanter Stillstandzeiten ausserhalb der Geschäftszeiten, vorausgesetzt, der Kunde wird hierüber 24 Stunden im Voraus unterrichtet;
3.1.2 bei Überlastung dergestalt, dass eine hohe Benutzerfrequenz zur Betriebsunterbrechung führt, die vom Kunden durch Überschreiten der vereinbarten Kapazität verursacht wurde;
3.1.3 bei Unerreichbarkeit des Kunden: wenn der Kunde aus irgendeinem Grund nicht erreicht werden kann, um ein Verfügbarkeitsproblem zu lösen, dann läuft die Zeit solange nicht weiter bis grizoon in der Lage ist, mit dem Kunden Kontakt herzustellen, damit mit der Abhilfe des Verfügbarkeitsproblems begonnen werden kann;
3.1.4 bei Sachverhalten, die sich aus Problemen ergeben haben, denen die Nichteinhaltung vereinbarter Verfahren durch den Kunden zugrunde liegt oder die durch nicht genehmigte Änderungen der Services durch den Kunden verursacht wurden;
3.1.5 im Falle einer wesentlichen Verletzung von Vertragsbedingungen durch den Kunden; oder
3.1.6 bei Vorliegen höherer Gewalt (s. Ziffer 15.8).
4. Kosten und Zahlung
4.1 Der Kunde zahlt die Abonnementgebühr und alle weiteren geltenden Gebühren in Bezug auf die Services gemäss dem Auftragsformular an grizoon nach Massgabe dieser Ziffer. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen aus dem Auftragsformular kann grizoon die Abonnementgebühr jährlich im Voraus am oder nach dem Datum des Inkrafttretens in Rechnung stellen, und danach an jedem Jahrestag des ursprünglichen Rechnungsdatums für die Dauer der Laufzeit des Abonnements.
4.2 Soweit im Auftragsformular nichts anderes festgehalten ist, sind alle Gebühren und genehmigten Auslagen vom Kunden vollständig und ohne Abzug innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen.
4.3 Sollte grizoon keine Zahlung auf Rechnungen zum jeweiligen Fälligkeitsdatum erhalten haben, kann grizoon unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe:
4.3.1 nach schriftlicher Vorankündigung an den Kunden mit einer Frist von 30 (dreissig) Arbeitstagen ohne Haftung gegenüber dem Kunden dessen Passwort, Konto und Zugriff auf die Services oder Teile davon deaktivieren, wobei grizoon in keiner Weise verpflichtet ist, die Services oder Teile davon in der Zeit zu erbringen, in der die entsprechende Rechnung oder Rechnungen noch ausstehen; und
4.3.2 Zinsen auf diese fälligen Beträge in Höhe (i) eines jährlichen Zinssatzes von 4 % oder (ii) des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäss geltendem Recht, je nachdem, welcher Betrag höher ist, berechnen.
4.4 Alle Beträge und Gebühren, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind nicht erstattungsfähig und sind ohne Steuern angegeben. Der Kunde ist selbst für sämtliche Steuern in Bezug auf diesen Vertrag, die Nutzung der Services bzw. den Zugriff auf diese sowie für deren Zahlung verantwortlich.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde:
5.1.1 erbringt alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen und erteilt alle Auskünfte, die nach vernünftigem Ermessen von grizoon für die Erbringung der Services benötigt werden. Im Falle von Verzögerungen der Unterstützung durch den Kunden kann grizoon vereinbarte Terminpläne oder Liefertermine angemessen anpassen;
5.1.2 stellt sicher, dass die autorisierten Nutzer die Services gemäss den Bedingungen dieses Vertrages nutzen, alle geltenden Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der gemäss diesem Vertrag vorgenommenen Handlungen einhalten, und die Services ausschliesslich zu rechtmässigen Zwecken nutzen. Der Kunde haftet für Vertragsverletzungen durch die autorisierten Nutzer;
5.1.3 ist ausschliesslich für die Bereitstellung und Wartung seiner Netzwerkanbindung und Telekommunikationsverbindungen verantwortlich sowie für alle Probleme, eingetretene Zustände, Verzögerungen und Lieferausfälle, die auf der Netzwerkanbindung oder den Telekommunikationsverbindungen des Kunden beruhen oder damit im Zusammenhang stehen;
5.1.4 bemüht sich nach besten Kräften, den unbefugten Zugriff auf die Services bzw. deren Nutzung zu verhindern und wird im Falle des unbefugten Zugriffs bzw. Nutzung grizoon hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen;
5.1.5 fügt keine unangemessenen Inhalte oder Viren, sonstige Informationen bzw. sonstiges Material ein, welche insgesamt oder teilweise bzw. der Zugriff darauf oder deren Nutzung eine Straftat darstellen oder in sonstiger Weise ungesetzlich sind, einschliesslich der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter. grizoon behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, derartige Inhalte von dort, wo grizoon nach ihrem eigenen Ermessen diese Inhalte als unangemessene Inhalte ansieht, mit entsprechender Mitteilung an den Kunden zu entfernen;
5.1.6 ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Zulassungen und Genehmigungen, die zur Nutzung der Kundendaten (falls zutreffend hier insbesondere die Zulassungen und Genehmigungen der Eigentümer oder Genehmigungsinhaber von Informationen Dritter) und im Rahmen der Services erforderlich sind, und der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass diese Zulassungen und Genehmigungen eingeholt wurden.
6. Gewährleistung
6.1 grizoon gewährleistet, dass die Services (ohne Fremdanwendungen) über die Laufzeit des Abonnements mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht werden.
6.2 Die in Ziff. 6.1 gegebene Gewährleistung gilt nicht, soweit die Abweichung darauf beruht, dass der Kunde die Services nicht entsprechend den Anweisungen von grizoon genutzt hat, oder dass die Services durch andere als grizoon oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen modifiziert oder geändert wurden. Weichen die Services von der Gewährleistung gemäss Ziff. 6.1 ab, unternimmt grizoon auf eigene Kosten alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur unverzüglichen Abhilfe der Abweichung oder stellt dem Kunden eine Alternativlösung zur Verfügung, mit der die gewünschte Leistung erbracht wird. Diese Abhilfe oder Ersatzleistung stellt den einzigen und ausschliesslichen Rechtsbehelf des Kunden und die einzige und ausschliessliche Haftung von grizoon für den Gewährleistungsbruch dar. Unbeschadet des Vorstehenden:
6.2.1 übernimmt grizoon keine Gewährleistung für eine unterbrechungs- oder störungsfreie Nutzung der Services durch den Kunden oder dafür, dass die Services und/oder die vom Kunden durch die Services erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden entsprechen;
6.2.2 ist grizoon nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Schäden, die sich aus dem Zugriff des Kunden auf die Services und deren Nutzung über Fremdanwendungen (wie z.B. Google) oder den Datentransfer über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschliesslich des Internet ergeben. Der Kunde erkennt an, dass die Services mit Einschränkungen, Verzögerungen oder sonstigen Problemen verbunden sein können, die in der Natur der Nutzung derartiger Kommunikationseinrichtungen liegen;
6.2.3 ist grizoon nicht verantwortlich für Viren, die von grizoon trotz des Einsatzes wirtschaftlich vertretbarer aktueller Methoden zur Erkennung von Viren nicht entdeckt wurden;
6.2.4 haften weder grizoon noch ihre Lieferanten in irgendeiner Weise für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit von Kundendaten oder für auf Kundendaten gestützte Entscheidungen oder Handlungen des Kunden, eines autorisierten Nutzers oder sonstiger Dritter.
6.3 Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Ziffer 6 enthaltenen Regelungen schliessen grizoon (und ihre verbundenen Unternehmen und Lieferanten) jegliche sonstige ausdrückliche, konkludente bzw. gesetzlich vorgesehene Gewährleistungshaftung aus, einschliesslich der Gewährleistungen und Bedingungen für handelsübliche Qualität, Genauigkeit, Übereinstimmung mit der Beschreibung, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gebrauch und zufriedenstellende Qualität, sowie Nichtverletzung von Rechten.
6.4 Installiert oder aktiviert der Kunde Fremdanwendungen, die mit den Services genutzt werden sollen, bestätigt er, dass grizoon den Anbietern dieser Fremdanwendungen den Zugriff auf Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer gestatten kann, falls und soweit dies für eine Interoperabilität zwischen diesen Fremdanwendungen und den Services erforderlich ist. grizoon ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Modifizierung oder Löschung von Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer aufgrund dieses Zugriffs durch Anbieter von Fremdanwendungen, wobei ein solcher Zugriff auf und die Nutzung von Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer den Datenschutzerklärungen des jeweiligen Anbieters der Fremdanwendung unterliegen. Die Services geben dem Kunden die Möglichkeit, einen derartigen Zugriff dadurch einzuschränken, dass autorisierte Nutzer nicht in der Lage sind, diese Fremdanwendungen zur Nutzung mit den Services zu installieren oder zu aktivieren.
6.5 Services können auch in anderer Weise gemäss den Angaben im Auftragsformular eingeschränkt werden, z. B. durch die Beschränkung der Speicherkapazität, der Bandbreite und/oder der Dateigrösse für Anhänge, wie z. B. Fotos oder Dateien.
7. Kundendaten.
7.1 Dem Kunden stehen sämtliche Rechte und Ansprüche an allen Kundendaten zu und er ist ausschliesslich für die Rechtmässigkeit, Angemessenheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Beschaffenheit der Kundendaten und der Daten autorisierter Nutzer verantwortlich.
7.2 Der Kunde gewährt grizoon und mit ihr verbundenen Unternehmen ausschliesslich dafür, dass grizoon dem Kunden die Services zur Verfügung stellen kann, eine nicht exklusive Lizenz über die Laufzeit des Abonnements und weitere 30 Tage, (i) die Kundendaten zu hosten, zu kopieren, zu übertragen und anzuzeigen und die Kundendaten in die grizoon-Daten zu inkorporieren, und (ii) nötigenfalls, und auch nur soweit dies für die Erbringung der Services erforderlich ist, die Kundendaten an die von grizoon eingesetzten Anbieter von Fremdanwendungen nach Massgabe der Datenschutzerklärung von grizoon weiterzugeben.
7.3 Der Kunde erkennt an, dass die Verantwortung für alle Kundendaten sowie jegliche Kommunikation mit anderen oder der autorisierten Nutzer untereinander unter Einsatz der Services ausschliesslich bei ihm liegt, und dass grizoon eine Haftung gleich welcher Art für Verletzungen von Urheberrechten oder von Rechten anderer Personen oder Gesetzesverstösse ablehnt, insbesondere für die Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von Urheberrechten, Warenzeichen oder von sonstigen Eigentumsrechten natürlicher oder juristischer Personen aus oder in Bezug auf die Kundendaten. Der Kunde verpflichtet sich, grizoon gegen Verluste, Schäden, Klagen oder Klagegründe, Prozesse, Forderungen, Ansprüche, Strafen und Zinsen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Kundendaten ergeben, schadlos zu halten und von solchen freizustellen, sofern und soweit diese nicht auf Vorsatz von grizoon beruhen.
7.4 grizoon befolgt ihre Schutzverfahren für Kundendaten und Daten autorisierter Nutzer, die in der jeweils von grizoon in deren Ermessen geänderten Fassung der Notfallwiederherstellungsrichtlinie festgelegt sind, die dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der Kundendaten besteht der einzige und ausschliessliche Rechtsbehelf des Kunden darin, dass grizoon wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zur Wiederherstellung der verloren gegangenen oder beschädigten Kundendaten aus dem letzten Backup dieser Kundendaten unternimmt, die von grizoon gemäss dem in der Notfallwiederherstellungsrichtlinie beschriebenen Archivierungsverfahren gepflegt wurden. grizoon haftet nicht für die von Dritten (mit Ausnahme der von grizoon zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der Kundendatenpflege und -backup beauftragten Subunternehmen) verursachten Verluste, Vernichtung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten, soweit diese nicht ausschliesslich auf der Fahrlässigkeit oder Vorsatz von grizoon beruhen.
7.5 Der Kunde erkennt an, dass grizoon nicht verpflichtet ist, Kundendaten (einschliesslich Informationen Dritter) zu redigieren, zu moderieren oder zu modifizieren. grizoon behält sich jedoch das Recht vor, beliebige Kundendaten (oder Informationen Dritter) zu entfernen, von denen grizoon in angemessener Erwägung glaubt, dass sie gegen Gesetze oder Vorschriften verstossen oder die Rechte Dritter oder diesen Vertrag verletzen, und/oder als unangemessene Inhalte angesehen werden. grizoon setzt den Kunden über das Entfernen von Kundendaten (oder Informationen Dritter) gemäss dieser Bestimmung in Kenntnis. grizoon haftet in keiner Weise in Bezug auf Kundendaten, Informationen Dritter oder sonstiges Material, auf welche unter Verwendung der Services zugegriffen werden kann. grizoon lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für Betrug ab, der im Zusammenhang mit den Services begangen wurde.
8. Datenschutz
8.1 grizoon erkennt an, dass der Kunde in Bezug auf Daten der autorisierten Nutzer (oder Kundendaten, die personenbezogene Daten beinhalten) als der für die Datenverarbeitung Verantwortliche handelt. Soweit grizoon im Rahmen der Erbringung der Services Zugriff auf die Daten autorisierter Nutzer (oder Kundendaten, die personenbezogene Daten beinhalten) hat und diese verarbeitet, bemüht sich grizoon nach Kräften:
8.1.1 um Datensicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer und das Vorhandensein geeigneter technischer und organisatorischer Massnahmen, mit denen ein angemessenes Sicherheitsniveau bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer gewährleistet ist, sowie um den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer vor unbefugter oder ungesetzlicher Verarbeitung oder vor dem zufälligen Untergang, der Vernichtung oder Schäden;
8.1.2 um Wahrung der Integrität der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer und um Verhinderung des Verlusts oder der Beschädigung der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer;
8.1.3 darum, die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner autorisierten Nutzer nur gemäss den Anweisungen und Anleitungen des Kunden und seiner autorisierten Nutzer zu verarbeiten; und
8.1.4 darum, dem Kunden angemessene Unterstützung und Informationen zukommen zu lassen, wie dies erforderlich ist, damit der Kunde seine Pflichten aus den auf ihn anwendbaren gesetzlichen Datenschutzregelungen erfüllen kann.
8.2 grizoon muss jederzeit alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beiden Parteien wird zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten unter Umständen Zugriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei gegeben. Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche Informationen, die:
(a) öffentlich bekannt sind oder werden, und dies nicht aufgrund einer Handlung oder Unterlassung der Empfängerpartei geschehen ist;
(b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmässigen Besitz der anderen Partei befunden haben;
(c) der Empfängerpartei von einem Dritten ohne das Vorliegen von Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung rechtmässig mitgeteilt wurden;
(d) von der Empfängerpartei selbständig entwickelt wurden und diese selbständige Entwicklung schriftlich nachgewiesen werden kann; oder
(e) kraft Gesetzes, aufgrund der Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichts- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.
9.2 Die Parteien behandeln die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und stellen die vertraulichen Informationen ausser auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen keinem Dritten zur Verfügung. Sie verwenden die vertraulichen Informationen auch nicht für andere Zwecke als zur Durchführung dieses Vertrages. Die Parteien stellen mithilfe angemessener Massnahmen sicher, dass die für sie zugänglichen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht von ihren Mitarbeitern oder Vertretern unter Verletzung der Vertragsbestimmungen offengelegt oder verbreitet werden.
Die Parteien sind nicht für von Dritten verursachten Verlust, Vernichtung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen verantwortlich.
9.3 Der Kunde erkennt an, dass die Einzelheiten der Software, Services, grizoon-Daten und die Ergebnisse der bezüglich der Services durchgeführten Leistungstests vertrauliche Informationen von grizoon darstellen. grizoon erkennt an, dass die Kundendaten vertrauliche Informationen des Kunden darstellen.
9.4 grizoon ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu Werbezwecken namentlich zu nennen, es sei denn, der Kunde hat grizoon ausdrücklich etwas anderes schriftlich mitgeteilt und das diesbezügliche Anliegen des Kunden ist angemessen.
10. Rechte am geistigen Eigentum von grizoon
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass grizoon und/oder deren Lizenzgeber sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an der Software, den Services und den grizoon-Daten innehaben. Mit Ausnahme ausdrücklich anders lautender Regelungen aus diesem Vertrag verleiht dieser Vertrag dem Kunden keinerlei Ansprüche auf Patente, Urheberrechte, Datenbasisrechte, Geschäftsgeheimnisse, Handelsnamen, (eingetragene oder nicht eingetragene) Warenzeichen oder sonstige Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die Software, die Wartungs-Releases, die Services oder die grizoon-Daten.
11. Schadloshaltung
11.1 grizoon verteidigt den Kunden gegen Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Prozesse Dritter gegen den Kunden, in denen behauptet wird, dass die vertragsgemässe Nutzung eines gekauften Service die Rechte am geistigen Eigentum dieses Dritten verletzt oder widerrechtlich verwendet („Anspruch„) und hält den Kunden schadlos gegen Schadensersatz, Anwaltshonorare und Kosten, zu denen der Kunde rechtskräftig verurteilt wird aufgrund oder in Höhe von Beträgen, die der Kunde im Rahmen eines vom Gericht genehmigten Vergleichs zur Beilegung des Anspruchs bezahlt hat, unter der Voraussetzung, dass der Kunde (a) grizoon schriftlich über jeden Anspruch in Kenntnis setzt, (b) grizoon die ausschliessliche Kontrolle über die Verteidigung und die vergleichsweise Erledigung des Anspruchs überlässt (wobei jedoch grizoon einen Anspruch mittels Vergleich nur dann beilegen kann, wenn er den Kunden bedingungslos aus der Haftung entlässt) und (c) grizoon auf deren Kosten angemessen unterstützt. Wenn grizoon über einen Anspruch in Kenntnis gesetzt wird, kann grizoon nach ihrem Ermessen und kostenlos für den Kunden (i) den Service so modifizieren, dass er keine Rechtsverletzung oder widerrechtliche Verwendung mehr darstellt ohne die Gewährleistung aus Ziff. 6.1 (Gewährleistungen) zu verletzen, (ii) eine Lizenz für die weitere vertragsgemässe Nutzung dieses Service durch den Kunden einholen, oder (iii) das Abonnement des Kunden für diesen Service kündigen und dem Kunden eventuell im Voraus entrichtete Gebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements erstatten. Die vorstehenden Verteidigungs- und Schadloshaltungspflichten gelten nicht, wenn ein Anspruch auf Folgendem beruht:
(a) Fremdanwendungen oder deren Nutzung durch den Kunden;
(b) Modifizierung der Services durch andere als grizoon oder ihre Auftragnehmer;
(c) Nutzung der Services durch den Kunden in einer Art und Weise, die nicht dem Vertrag und/oder dem Auftragsformular entspricht;
(d) Nutzung der Services durch den Kunden in Verbindung mit Fremdanwendungen oder sonstigen Fremdleistungen oder -produkten, wobei diese Leistungen oder Produkte den Anspruch verursacht haben; oder
(e) Nutzung der Services durch den Kunden nach Mitteilung von grizoon oder der zuständigen Behörde über den behaupteten oder effektiven Anspruch.
11.2 Der Kunde verteidigt grizoon gegen Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Prozesse Dritter gegen grizoon, in denen behauptet wird, dass die Kundendaten oder die Nutzung eines Service durch den Kunden die Rechte am geistigen Eigentum dieses Dritten verletzt oder widerrechtlich verwendet oder gegen geltendes Recht verstösst („Anspruch gegen grizoon“) und hält grizoon schadlos gegen Schadensersatz, Anwaltshonorare und Kosten, zu denen grizoon rechtskräftig verurteilt wird aufgrund oder in Höhe von Beträgen, die grizoon im Rahmen eines vom Gericht genehmigten Vergleichs zur Beilegung des Anspruchs gegen grizoon bezahlt hat, unter der Voraussetzung, dass grizoon (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch gegen grizoon in Kenntnis setzt, (b) dem Kunden die ausschliessliche Kontrolle über die Verteidigung und die vergleichsweise Erledigung des Anspruchs gegen grizoon überlässt (wobei jedoch der Kunde einen Anspruch gegen grizoon mittels Vergleich nur dann beilegen kann, wenn er grizoon bedingungslos aus der Haftung entlässt) und (c) den Kunden auf dessen Kosten angemessen unterstützt.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die in dieser Ziffer genannten Ausschlüsse gelten im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. Allerdings schliessen die Parteien ihre Haftung wegen Tod oder Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurden, auf Betrug oder arglistiger Täuschung beruhen, oder sonstige Haftung, die gemäss geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, nicht aus.
12.2 Mit Ausnahme von Beträgen, die der Kunde grizoon gemäss diesem Vertrag schuldet, sowie vorbehaltlich der Regelungen aus Ziff. 11 ist die Gesamthaftung der Parteien für die der jeweils anderen Partei entstandenen Verluste oder Schäden (ob aufgrund von Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder anderer Ursachen) aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für jedes Anspruchsjahr auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in diesem Anspruchsjahr gezahlten Gebühr beschränkt.
12.3 Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haften die Parteien auf keinen Fall gegenüber der jeweils anderen Partei für sich aus diesem Vertrag ergebende indirekte Schäden, Folgeschäden, oder sonstige mittelbare Schäden, oder für entgangenen Gewinn, Verlust erwarteter Einsparungen, von Geschäftschancen, des Firmenwerts, oder für Ertragsausfall, Nutzungs- oder Datenausfall (einschliesslich der Beschädigung von Daten), oder für Kosten der Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen, unabhängig von der Ursache und der zugrunde liegenden Haftungstheorie (einschliesslich aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder sonstigem), auch wenn die andere Partei auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde.
12.4 Zusätzlich zu den anderen in dieser Ziffer genannten Ausschlüssen, haftet grizoon nicht, wenn die Nichterbringung der Services auf Folgendem beruht:
12.4.1 Netzwerk-, Hardware- oder Softwarefehler in der Ausrüstung, für den grizoon nicht verantwortlich ist;
12.4.2 Handlungen oder Unterlassungen des Kunden;
12.4.3 Nutzung der Services entgegen diesem Vertrag; oder
12.4.4 unbefugter Zugriff auf die Services einschliesslich einer böswilligen Verletzung der Sicherheit.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Dieser Vertrag läuft ab dem Tag des Inkrafttretens über die Erstlaufzeit des Abonnements, sofern er nicht anderweitig gemäss Ziff. 11.1 oder dieser Ziffer gekündigt wird. Soweit das Auftragsformular nichts anderes besagt, wird dieser Vertrag danach automatisch für aufeinander folgende Laufzeiten von jeweils 12 Monaten (jeweils als „Verlängerungszeitraum“ bezeichnet) verlängert, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreissig) Tagen schriftlich zum Ende der Erstlaufzeit des Abonnements oder der entsprechenden Verlängerungslaufzeit oder nach Massgabe der Vertragsbestimmungen in sonstiger Weise gekündigt wird. Die Erstlaufzeit des Abonnements und alle sich daran anschliessenden Verlängerungszeiträume stellen die „Laufzeit des Abonnements“ dar. Ohne Verlängerungszeitraum enden der Zugriff auf die Services und deren Nutzung durch den Kunden automatisch.
13.2 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die den Parteien ggf. zur Verfügung stehen, können die Parteien diesen Vertrag unverbindlich gegenüber der anderen Partei jederzeit fristlos schriftlich kündigen, wenn die andere Partei:
13.2.1 wesentlich gegen ihre vertraglichen Pflichten verstossen hat und im Falle einer Vertragsverletzung, der abgeholfen werden kann, dieser Verletzung nicht innerhalb von dreissig Tagen nach entsprechender Rüge abgeholfen hat; und
13.2.2 einen freiwilligen Antrag gemäss dem Konkurs- oder Insolvenzrecht stellt; ein Insolvenz- bzw. Zwangsverwalter über die Partei oder deren Vermögen bestellt wird; oder wenn eine Vermögensverwaltungsanordnung über die andere Partei ergeht oder wenn diese einen Schuldenvergleich mit ihren Gläubigern eingeht oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder dies androht; oder wenn diese Partei einem entsprechenden Vorgang oder Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung unterliegt.
13.3 Bei Kündigung dieses Vertrages aus gleich welchem Grund:
13.3.1 enden alle mit diesem Vertrag gewährten Rechte unverzüglich;
143.3.2 stellt der Kunde die Nutzung der Services ein;
13.3.3 leistet der Kunde umgehend alle gemäss diesem Vertrag fälligen Zahlungen;
13.3.4 gibt jede Partei sämtliche der anderen Partei gehörende Ausrüstung, Eigentum, Software und Services sowie andere Dinge (einschliesslich aller Kopien derselben) zurück und verwendet diese nicht mehr;
13.3.5 kann grizoon sämtliche Kundendaten in ihrem Besitz vernichten oder in sonstiger Weise entsorgen, sofern grizoon nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Datum des Wirksamwerdens der Vertragskündigung eine schriftliche Aufforderung zur Übergabe des zuletzt durchgeführten Backup der Kundendaten zugeht. grizoon übergibt dem Kunden das Backup nach Erhalt dieser schriftlichen Aufforderung. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist grizoon nicht verpflichtet, die Kundendaten zu pflegen oder herauszugeben und kann sie danach löschen und alle Kopien von Kundendaten unter ihrer Kontrolle vernichten, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten.
14. Allgemeines
14.1 Umfassender Charakter. Dieser Vertrag stellt zusammen mit dem Auftragsformular die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gilt dieser Vertrag anstelle der – und hat Vorrang vor – sämtlichen Bedingungen bzw. Konditionen, die in der Korrespondenz oder anderswo enthalten sind oder auf die dort verwiesen wird, oder deren Geltung aufgrund des Handelsbrauchs oder regelmässiger Verhaltensweise vorausgesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen aus einem Auftrag oder sonstigen vom Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Unterlagen sind für grizoon nicht verbindlich. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erkennt jede Partei an und erklärt, dass sie sich nicht auf Zusicherungen der anderen Partei gestützt hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind. Derartige Zusicherungen sind ausgeschlossen. Die vorliegende Bestimmung schränkt die Haftung für betrügerisch abgegebene Zusicherungen in keiner Weise ein.
14.2 Verzicht. Der Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur in schriftlicher Form wirksam und gilt nur für die Partei, gegenüber welcher der Verzicht erklärt wurde und nur für die diesem Verzicht zugrunde liegenden Umstände. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte kumulativ und schliessen gesetzliche Rechte nicht aus.
14.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Vertragsbestimmung (oder Teile davon) von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder ungesetzlich befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Würde eine ungültige, nicht durchsetzbare oder ungesetzliche Bestimmung durch Teilstreichung der Bestimmung gültig, durchsetzbar oder gesetzmässig, dann gilt diese Bestimmung mit der Änderung, die erforderlich ist, um dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien Wirkung zu verleihen.
14.4 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Sofern im Auftragsformular nicht anders vereinbart:
Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand befindet sich in Chur.
14.5 Rechte Dritter. Personen, bei denen es sich nicht um Parteien dieses Vertrages handelt, sind weder zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen befugt, noch kommen ihnen diese zugute.
14.6 Höhere Gewalt. grizoon trifft keine Haftung gegenüber dem Kunden aus diesem Vertrag, wenn sie an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert wird oder diese verspätet erfüllt, oder wenn sie an der Geschäftsausübung gehindert wird aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle von grizoon liegen, insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten (gleich ob dies die Belegschaft von grizoon oder von Dritten betrifft), Ausfall von Versorgungsleistungen oder von Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzwerken, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, mutwillige Sachbeschädigung, Feuer, Überschwemmung oder Sturm. grizoon setzt den Kunden über derartige Ereignisse und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis.
14.7 Änderungen. Mit Ausnahme ausdrücklicher anders lautender Bestimmungen dieses Vertrages kann dieser Vertrag nur schriftlich mit Unterschrift der Bevollmächtigten beider Parteien modifiziert oder geändert werden.